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Bei der Grenzherstellung dient das vorhandene, im Liegenschaftskataster dokumentierte Zahlenmaterial zur Bestimmung der bereits früher einmal von den angrenzenden Grundstückseigentümern anerkannten Grenzpunkte. Im Fall eines einwandfreien Nachweises im Liegenschaftskataster erlaubt das Abmarkungsgesetz auch dann die Abmarkung der Grenzpunkte, wenn die betreffende Grundstücksgrenze von einem Beteiligten bestritten wird.
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