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Grobabsteckung von Baugruben
Jeder Kubikmeter Erdreich, der entnommen werden muß, kostet Geld. Deshalb werden die Baugruben örtlich angegeben und Höhenmarken gesetzt.
Feinabsteckung
Halten Sie die vorgeschriebenen Grenzabstände exakt ein? Wir gewährleisten Ihnen, daß Ihr Bauvorhaben der Baugenehmigung entspricht.
Nach dem Ausheben der Baugrube werden die Außenkanten des geplanten Bauwerkes nach Lage und ggf. nach Höhe exakt in die Baugrube übertragen (§62/ 7 BauOBln). So gewährleisten wir Ihnen, daß das Bauvorhaben nach Lage und Höhe der Baugenehmigung entspricht und die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten werden.
Möglichkeiten der Feinabsteckung: z.B.auf ein Schnurgerüst
Chemnitzer Str. 198-200
12621 Berlin
Tel: (030) 56 70 20 09
Fax: (030) 56 77 3 25
Unsere Geschäftszeiten:
Mo - Fr: 7.30 - 17.00 Uhr