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Bauzeichnungen anzufertigen lohnt sich erst dann, wenn die Eigenschaften des Grundstücks auf dem Tisch liegen. Dies geschieht am besten durch den amtlichen Lageplan zu Planungszwecken, der den rechtmäßigen Katasterbestand, das Planungsrecht, die planungsrelevante Topographie in einem räumlichen Geländemodell im Maßstab 1:200 darstellt (Gebäude, Wege, Straßen, Bäume usw.).
Dieser Lageplan zeigt dem Architekten das Grundstück mit all seinen Eigenschaften. Für die Planung des Bauvorhabens zeichnet der Architekt verantwortlich, der sich mit Ihnen über Ihre Wünsche abstimmt. Sind die Bauzeichnungen fertig, trägt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur das Bauvorhaben gemäß der Bauverfahrensverordnung in den Lageplan ein. Die Abstandsflächen und Maße der Baulichen Nutzung werden berechnet und überprüft.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur bescheinigt im Amtlichen Lageplan, daß der Katasterbestand richtig dargestellt ist, die Topographie zeitnah erhoben wurde und das Bauvorhaben geometrisch mit den planungsrechtlichen Festsetzungen übereinstimmt. Nun kann der Architekt den Bauantrag fertigstellen. Die Ausschreibungsunterlagen können herausgeschickt und nach Eintreffen der Baugenehmigung kann mit den Arbeiten vor Ort begonnen werden.
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