content_copy Kontrollmessung

Lage- und Höhenbescheinigung

Bescheinigung der Übereinstimmung von Lage und Höhe des Bauwerks und der Baugenehmigung. Die Baugenehmigungsbehörde verlangt in der Regel vom Bauherrn eine Bescheinigung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, daß das Bauwerk nach Lage und Höhe der Baugenehmigung entsprechend entstanden ist (§71 (1) BauOBln). Dies erfolgt in der Regel vor dem Aufbringen der Kellerdecke und nach Anlegen des Kellermauerwerks, um teuere Fehler frühzeitig zu erkennen.

Für Bauherren

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Für Eigentümer / Erwerber


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