Die Teilungsvermessung wird vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt. Er stellt die alten Grenzen wieder her, fügt die neuen Grenzen ein, läd zu einem Grenztermin ein. Bei dem Grenztermin können Sie sich die Lage der alten und neuen Grenzen anzeigen lassen.


Das Messergebnis wird beim Vermessungsamt eingereicht, wo es in den amtlichen Nachweis übernommen wird. Von dort erhalten Finanz- und Grundbuchamt über die neu entstandenen und aufgehobenen alten Flurstücke Nachricht.

Der Notar nimmt die Auflassungserklärung entgegen und stellt den Antrag auf Grundbuchumschreibung, damit Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.