Die Preise für Grund und Boden orientieren sich vorrangig am gewöhnlichen Geschäftsverkehr und insbesondere an den Marktteilnehmern. Informationen über Quadratmeterpreise in bestimmten Lagen erhält man i.d.R. in Zeitungsannoncen, Exposes, in veröffentlichten Bodenrichtwertkarten und Kaufpreissammlungen. Der Bodenwert ist daher üblicherweise nach dem Vergleichswertverfahren (§§ 13 und 14 WertV) zu ermitteln.

Dies gilt auch für den Bodenwert von bebauten Grundstücken, da dieser getrennt vom Gebäude und den Außenanlagen betrachtet werden kann (§ 15 Abs. 2 und § 21 Abs. 2 WertV i.V.m. § 196 Abs.1 Satz 2 BauGB).